RECHTSANWALT
DR. CHRISTIAN MOSER
NEUTORGASSE 24/I , A - 8010 GRAZ
TEL: 0316 / 83 02 53 und 83 16 13 FAX: DW 9
INFO UNTERHALT KINDER
Der für
Kinder zu zahlende Unterhalt hängt vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen
sowie dem Alter und den Bedürfnissen
des Kindes ab. Ein Richtwert dafür ist die Prozentmethode nach der ein
bestimmter Prozentsatz des Einkommens als Unterhalt zu bezahlen ist. Die
Untergrenze - die nur in besonderen Fällen unterschritten werden kann -
stellt der Regelbedarfsatz dar, während als Höchstgrenze die "
Playboygrenze " angenommen wird.
Alter des Kindes Unterhaltsbetrag Regelbedarfsatz Unterhaltsstop
vom Monatseinkommen Playboygrenze
ungefähr beii
0-3 Jahre 16% € 186.- € 410.-
3-6 Jahre 16% € 238.- € 523.-
6-10 Jahre 18 % € 306.- € 675.-
10-15 Jahre 20 % € 351.- € 773.-
15-19 Jahre 22 % € 412.- € 908.-
über 19 Jahre 22 % € 517.- € 1.143.-
Für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind unter 10 Jahren ist ein Prozent, über zehn Jahren sind
2 Prozent, für einen unterhaltsberechtigten Ehegatten je nach Einkommen 1-3 Prozent in Abzug zu bringen.
Mit dem monatlichen Unterhalt ist der Normalbedarf des Kindes abgedeckt. Für den Fall von Sonderbedarf ( Kosten aufgrund körperlicher Behinderung, chronischer Erkrankung, Zahnbedarf, Brille, Ausbildungskosten, Nachhilfe, Schikurs, Sprachkurse etc.) sind unter Umständen weitere Beträge zu zahlen. Die Entscheidung über die Höhe des zu zahlenden Unterhalts hängt jeweils vom konkreten Einzelfall ab und stellen die obigen Ausführungen lediglich eine grobe Richtlinie dar. Der Unterhaltsstop( Playboygrenze) liegt je nach Gericht beim ca 2 bis 2,5 fachen Regelbedarf. Für nähere Informationen steht meine Kanzlei selbstverständlich gerne zur Verfügung.
(Stand
12.09.2011)