RECHTSANWALT

DR. CHRISTIAN MOSER

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    INFO UNTERHALT KINDER

 

Der für Kinder zu zahlende Unterhalt hängt vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen sowie  dem Alter und den Bedürfnissen des Kindes ab. Ein Richtwert dafür ist die Prozentmethode nach der ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens als Unterhalt zu bezahlen ist. Die Untergrenze - die nur in besonderen Fällen unterschritten werden kann - stellt der Regelbedarfsatz dar, während als Höchstgrenze  die " Playboygrenze " angenommen wird.

    Alter des Kindes            Unterhaltsbetrag                Regelbedarfsatz                     Unterhaltsstop

                                  vom Monatseinkommen                                                          Playboygrenze  

                                              ungefähr beii 

    0-3 Jahre                            16%                                      €  186.-                                       €  410.-

    3-6  Jahre                           16%                                      €  238.-                                       €  523.-

    6-10 Jahre                          18 %                                      €  306.-                                      €  675.-

    10-15 Jahre                        20 %                                      €  351.-                                      €  773.-

    15-19 Jahre                        22 %                                      €  412.-                                      €  908.-

    über 19 Jahre                    22 %                                      €  517.-                                   €  1.143.-

 

Für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind unter 10 Jahren ist ein Prozent, über zehn Jahren sind

2 Prozent, für einen unterhaltsberechtigten Ehegatten je nach Einkommen 1-3 Prozent in Abzug zu bringen.

 

Mit dem monatlichen Unterhalt ist der Normalbedarf des Kindes abgedeckt. Für den Fall von Sonderbedarf ( Kosten aufgrund körperlicher Behinderung, chronischer Erkrankung, Zahnbedarf, Brille, Ausbildungskosten, Nachhilfe, Schikurs, Sprachkurse etc.) sind unter Umständen weitere Beträge zu zahlen. Die Entscheidung über die Höhe des zu zahlenden Unterhalts hängt jeweils vom konkreten Einzelfall ab und stellen die obigen Ausführungen lediglich eine grobe Richtlinie dar. Der Unterhaltsstop( Playboygrenze) liegt je nach Gericht beim ca 2 bis 2,5 fachen Regelbedarf. Für nähere Informationen steht meine Kanzlei selbstverständlich gerne zur Verfügung.

(Stand 12.09.2011)

  

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