RECHTSANWALT

DR. CHRISTIAN MOSER

NEUTORGASSE 24/I , A - 8010 GRAZ

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  Übersicht  Gerichtsgebühren  Österreich (ab 01.08.2011)

Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren sind für die Inanspruchnahme der Gerichte und Justizverwaltungsbehörden zu entrichten. Bei Klagen und Exekutionen sind Pauschalgegebühren zu bezahlen. Die Gebührenpflicht entsteht bei Pauschalgebühren im Wesentlichen mit der Überreichung des entsprechenden Schriftsatzes ( Klage, Berufung, Exekution, etc. ) bei Gericht und ist durch Einzahlung auf PSK-Konto,  Überweisung an das Gericht oder Erteilung eines Abbuchungs bzw. Einziehungsauftrages zu entrichten.

Bei Einbringung von Klagen und Exekutionen im Elektronischen Rechtsverkehr - wie dies in meiner Kanzlei geschieht - wird die Pauschalgebühr vom Gericht direkt vom bekannt gegebenen Konto des Vertreters eingezogen.

Zahlungspflichtig bei Zivil und Exekutionsverfahren ist der Kläger, Rechtsmittelwerber bzw. Betreibende Gläubiger.

  Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Streitwert.

 

Tarif-

post

Gegenstand

Höhe der Gebühren

 

 

 

1

Pauschalgebühren in zivilgerichtlichen Verfahren erster Instanz bei einem Wert des Streitgegenstandes

 

 

bis

150 Euro  

 

21 Euro

 

 

bis

300 Euro

 

41 Euro

 

 

bis

700 Euro

 

58 Euro

 

 

bis

2.000 Euro

 

97 Euro

 

 

bis

3.500 Euro

 

155 Euro

 

 

bis

7.000 Euro

 

285 Euro

 

 

bis

35.000 Euro

 

673 Euro

 

 

bis

70.000 Euro

 

1 322 Euro

 

 

bis

140.000 Euro

 

2 645 Euro

 

 

bis

210.000 Euro

 

3 969 Euro

 

 

bis

280.000 Euro

 

5 292 Euro

 

 

bis

 350.000 Euro

 

6 615 Euro

 

 

über

   350.000 Euro

 

1,2% vom jeweiligen Streitwert zuzüglich 2.525100 Euro

Tarif-

post

Gegenstand

Höhe der Gebühren

 

 

 

2

Pauschalgebühren für das Rechtsmittelverfahren zweiter Instanz bei einem Berufungsinteresse

 

 

bis

150 Euro

 

17 Euro

 

 

bis

300 Euro

 

37 Euro

 

 

bis

700 Euro

64 Euro

 

 

bis

2.000 Euro

 

130 Euro

 

 

bis

3.500 Euro

 

258 Euro

 

 

bis

7.000 Euro

 

518 Euro

 

 

bis

35.000 Euro

 

1036 Euro

 

 

bis

70.000 Euro

 

1 945 Euro

 

 

bis

140.000 Euro

 

3 891 Euro

 

 

bis

210.000 Euro

 

5 836 Euro

 

 

bis

280.000 Euro

 

7 782 Euro

 

 

bis

350.000 Euro

 

9 728 Euro

 

 

über

350.000 Euro  

 

1,8% vom jeweiligen Berufungs interesse zuzüglich 3.620 Euro

Tarif-

post

Gegenstand

Höhe der Gebühren

 

 

 

3

Pauschalgebühren für das Rechtsmittelverfahren dritter Instanz bei einem Revisionsinteresse

 

 

bis

2.000 Euro  

 

194 Euro

 

 

bis

3.500 Euro

 

324 Euro

 

 

bis

7.000 Euro

 

648 Euro

 

 

bis

35.000 Euro

 

1 296 Euro

 

 

bis

70.000 Euro

 

2 593 Euro

 

 

bis

140.000 Euro

 

5.188 Euro

 

 

bis

210.000 Euro

 

7 782 Euro

 

 

bis

280.000 Euro

 

10.377 Euro

 

 

bis

350.000 Euro

 

12 971 Euro

 

 

über

350.000 Euro  

 

2,4% vom jeweiligen Revisionsinteresse zuzüglich 4.827 Euro

Tarif-

post

Gegenstand

Höhe der Gebühren

4

Pauschalgebühren Exekutionsverfahren

 

 

a)

in Exekutionsverfahren mit Ausnahme der in lit. b angeführten Verfahren bei einem Wert des Streitgegenstandes

 

 

bis

150 Euro  

  

16 Euro

 

bis

300 Euro

 

36 Euro

 

bis

700 Euro

 

41 Euro

 

bis

2.000 Euro

 

57 Euro

 

bis

3.500 Euro

 

76 Euro

 

bis

7.000 Euro

 

97 Euro

 

bis

35.000 Euro

 

140 Euro

 

bis

70.000 Euro

 

169 Euro

 

über

70.000 Euro für jede weitere angefangenen 70.000

je 169 Euro mehr

 

 

 

b)

in Exekutionsverfahren auf das unbewegliche Vermögen bei einem Wert des Streitgegenstandes

 

 

bis

150 Euro

 

33 Euro

 

bis

300 Euro

 

41 Euro

 

bis

700 Euro

 

54 Euro

 

bis

2.000 Euro

 

76 Euro

 

bis

3.500 Euro

 

105 Euro

 

bis

7.000 Euro

 

161 Euro

 

bis

35.000 Euro

 

232 Euro

 

bis

70.000 Euro

 

373 Euro

 

über

70.000 Euro für jede weitere angefangenen 70.000 Euro

Bei Fahrnisexekution erhöhen sich die Gebühren jeweils um 7 Euro

je

 191 Euro mehr

 

c)

für Anträge auf Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel (§ 7a EO)

13 Euro

 

Tarif- post

Gegenstand

Höhe der Gebühren

5

Eingabengebühren Insolvenz- und Reorganisationsverfahren

 

 

a) Anträge eines Gläubigers auf Eröffnung des Konkurses;

40 Euro

 

b) Forderungsanmeldungen

21 Euro

 

Tarifpost

Gegenstand

Höhe der Gebühren

6

Pauschalgebühr Insolvenzverfahren:

 

 

a)

für das Insolvenzverfahren im Falle der Beendigung durch Schlussverteilung, der Beendigung durch gerichtliche Bestätigung des Sanierungs- oder Zahlungsplans, der Beendigung durch Einleitung des Abschöpfungsverfahrens oder der Beendigung mit Einverständnis der Gläubiger;

15 % der Entlohnung des Insolvenzverwalters nach §§ 82 bis 82c IO, mindestens jedoch 403 Euro

 

 

 

b)

für ein Reorganisationsverfahren im Falle seiner Aufhebung oder Einstellung (§§ 12 und 13 URG);

7,5 % der Entlohnung des Reorganisationsprüfers, mindestens jedoch 403 Euro

 

Tarif-post

Gegenstand

Höhe der Gebühren

7

A. Pflegschafts- und Unterhaltssachen

 

Entscheidungen sowie Vergleiche

 

 

a)

über den Anspruch auf Unterhalt vom Wert des Zuerkannten,



0,5%

 

b)

über ein Begehren auf Herabsetzung des Unterhaltsbetrages

 

13 Euro

 

c)

Entscheidungen

 

 

 

1.

über die Genehmigung von Rechtshandlungen Pflegebefohlener (§ 132 AußStrG)

122 Euro

 

 

2.

über die Bestätigung der Pflegschaftsrechnung (§ 137 AußStrG)

 

ein Viertel der Entschädigung, die der Person zuerkannt wird, der die Vermögensverwaltung obliegt, mindestens jedoch 78 Euro

 

Tarif-post

Gegenstand

Höhe der Gebühren

8

B. Verlassenschaftsabhandlungen

 

 

Pauschalgebühren für Verlassenschaftsabhandlungen

0,5% des reinen Nachlaßvermögens, mindestens jedoch 68 Euro

 

Tarif-post

Gegenstand

Maßstab für die Gebührenbemessung

Höhe der Gebühren

9

C. Grundbuchsachen

 

 

 

a)

Eingaben (Protokollaranträge) um Eintragung in das Grundbuch (Landtafel, Eisenbahnbuch, Bergbuch);

 

 

40 Euro

 

b)

Eintragungen in das Grundbuch (Landtafel, Eisenbahnbuch, Bergbuch), und zwar:

 

 

 

 

1.

Eintragungen (Einverleibungen) zum Erwerb des Eigentums und des Baurechtes,

vom Wert des Rechtes

1,1%

 

 

2.

Vormerkungen zum Erwerb des Eigentums und des Baurechtes,

 

 

67 Euro

 

 

3.

Anmerkungen der Rechtfertigung der Vormerkung zum Erwerb des Eigentums und des Baurechtes,

vom Wert des Rechtes

1,1%

 

 

4.

Eintragungen zum Erwerb des Pfandrechtes (Ausnahme Z 6),

vom Wert des Rechtes

1,2 %

 

 

5.

Anmerkungen der Rangordnung der beabsichtigten Verpfändung,

vom Wert des Rechtes

1,2 %

 

 

6.

nachträgliche Eintragung des Pfandrechtes in der angemerkten Rangordnung der beabsichtigten Verpfändung;

vom Wert des Rechtes

0,6 %

 

c)

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 131/2001)

 

 

 

d)

Auszüge aus dem Hauptbuch des Grundbuchs und aus dessen Hilfsverzeichnissen

 

 

12 Euro

 

 

 

 

 

Tarifpost

Gegenstand

Höhe der Gebühren

10

D. Firmenbuch- und Schiffsregistersachen

 

 

I. Firmenbuch

 

 

a)

Eingabengebühren für Eingaben folgender Rechtsträger:

 

 

 

1.

bei Einzelunternehmern

16 Euro

 

 

2.

bei offenen Gesellschaften

30 Euro

 

 

3.

bei Kommanditgesellschaften

30 Euro

 

 

4.

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 120/2005)

 

 

 

5.

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 120/2005)

 

 

 

6.

bei Aktiengesellschaften und Europäischen Gesellschaften (SE)

138 Euro

 

 

7.

bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung

30 Euro

 

 

8.

bei Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie Europäischen Genossenschaften (SCE)

20 Euro

 

 

9.

bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit

50 Euro

 

 

10.

bei Sparkassen

89 Euro

 

 

11.

bei Privatstiftungen

187 Euro

 

 

12.

bei Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigungen (EWIV)

187 Euro

 

 

13.

bei sonstigen Rechtsträgern gemäß § 2 Z 13 FBG

69 Euro

 

b)

Eintragungsgebühren für Neueintragungen und Änderungen betreffend:

 

 

 

1.

Firma

8 Euro

 

 

2.

Sitz; bei Zweigniederlassungen Ort der Niederlassung

8 Euro

 

 

3.

Geschäftsanschrift

8 Euro

 

 

4.

Kapital (auch Kapitalerhöhung und -herabsetzung)

145 Euro

 

 

5.

Durchführung der Revision

8 Euro

 

 

5a.

Einreichung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses

19 Euro

 

 

6.

Einbringung

86 Euro

 

 

7.

Vermögensübertragung

86 Euro

 

 

8.

Übernahme oder Übertragung von Betrieben/Teilbetrieben

86 Euro

 

 

9.

Umwandlung einer Kapitalgesellschaft gemäß UmwG

340 Euro

 

 

10.

Umwandlung einer Kapitalgesellschaft gemäß AktG 1965 und SEG sowie einer  Genossenschaft nach dem SCEG

194 Euro

 

 

11.

Spaltung

312 Euro

 

 

12.

Realteilung einer Personengesellschaft

174 Euro

 

 

13.

Verschmelzung

312 Euro

 

 

14.

Gesellschaftsvertrag (Erklärung über die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung), Genossenschaftsvertrag und Gründungsvertrag einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)

97 Euro

 

 

15.

Satzung, Stiftungs(zusatz)urkunde, Verlegungsplan, die beabsichtigte Verlegung des Sitzes einer Europäischen Gesellschaft (SE) oder einer Europäischen Genossenschaft (SCE) in einen anderen Mitgliedstaat, die beabsichtigte Verschmelzung durch Übertragung des Vermögens einer Gesellschaft auf eine Kapitalgesellschaft oder eine Europäische Gesellschaft (SE) mit Sitz im Ausland, die beabsichtigte Verschmelzung durch Übertragung des Vermögens einer Genossenschaft auf eine Europäische Genossenschaft (SCE) mit Sitz im Ausland und die Erfüllung der Gründungsbedingungen für die beabsichtigte Gründung einer Holding-SE

145 Euro

 

 

16.

Änderung der zu Z 14 und 15 genannten Urkunden

47 Euro

 

c)

Eintragungsgebühren für Neueintragungen, Änderungen oder Löschungen folgender vertretungsberechtigter Personen und Funktionen:

 

 

 

1.

Inhaber, Pächter

27 Euro

 

 

2.

persönlich haftender Gesellschafter

38 Euro

 

 

3.

Geschäftsführer

27 Euro

 

 

4.

Vorstand, ständiger Vertreter, Hauptbevollmächtigter, Verwaltungsrat und geschäftsführender Direktor einer Europäischen Gesellschaft (SE) oder einer Europäischen Genossenschaft (SCE)

58 Euro

 

 

5.

vertretungsbefugtes Organ

58 Euro

 

 

6.

Prokurist

23 Euro

 

 

7.

Geschäftsleiter

8 Euro

 

 

8.

Gesellschafter bei Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Aktionär einer Aktiengesellschaft

19 Euro

 

 

9.

Kommanditist, Mitglied bei Europäischer wirtschaftlicher Interessenvereinigung (EWIV)

27 Euro

 

 

10.

Aufsichtsratsmitglied

47 Euro

 

 

11.

Abwickler (Liquidator)

58 Euro

 

 

12.

Zugehörigkeit einer Genossenschaft zu einem Revisionsverband oder zu einer sonstigen Revisionseinrichtung oder Befreiung einer Genossenschaft von der Verbandspflicht;

19 Euro

 

 

13.

Sachwalter nach ABGB, gesetzlicher Vertreter, Vertreter des ruhenden Nachlasses.

8 Euro

 

II. Schiffsregister

 

 

a)

Pauschalgebühren für Eintragungen zum Erwerb einer Schiffshypothek

1,2 % vom Wert des Rechtes

 

b)

Pauschalgebühren für sonstige Eintragungen

58 Euro

 

III. Firmenbuch- und Schiffsregisterauszüge, die einer Partei auf ihr Verlangen erteilt werden

 

 

a)

Auszüge aus dem Hauptbuch des Firmenbuchs

13 Euro

 

b)

Jahresabschlüsse

13 Euro

 

c)

Schiffsregisterauszüge (Ergänzungen; Abschfriften)

für jede angefangene Seite 3.20 Euro

 

 

 

 

Tarif-post

Gegenstand

Maßstab für die Gebührenbemessung

Höhe der Gebühren

11

E. Beglaubigungen und Beurkundungen

 

 

 

a)

1. Beglaubigungen von Unterschriften bei einer
   Bemessungsgrundlage

für jede Unterschrift

 

 

 

bis

360 Euro 

 

 

 

3 Euro

 

 

bis

730 Euro

 

 

 

6 Euro

 

 

bis

3.630 Euro

 

 

 

13 Euro

 

 

bis

7.270 Euro

 

 

 

25 Euro

 

 

bis

36.340 Euro

 

 

 

38 Euro

 

 

bis

72.670 Euro

 

 

 

51 Euro

 

 

über

72 670 Euro

 

 

 

 

 

 

für jede weitere angefangene 72 670 Euro

 

je 25 Euro mehr

 

 

2. wenn der Wert nicht bestimmbar ist

 

13 Euro

 

b)

Beglaubigungen von Abschriften, die von den Parteien überreicht werden;

für jede angefangene Seite der Abschrift

2 Euro

 

c)

1. Aufnahme von Urkunden über
   Rechtsgeschäfte, die einer gerichtlichen
   Beurkundung bedürfen,

die im Notariatstarifgesetz für die gleichen Amtshandlungen vorgesehenen Gebühren

 

 

2. Aufnahme von Testamenten,

die im Notariatstarifgesetz für die gleichen Amtshandlungen vorgesehenen Gebühren

 

 

3. Aufnahme von Wechsel- und
   Scheckprotesten,

die im Notariatstarifgesetz für die gleichen Amtshandlungen vorgesehenen Gebühren

 

 

4. Erteilung von Ausfertigungen, Auszügen,
   Abschriften oder Zeugnissen aus den im
   Notariatsarchiv befindlichen Akten;

die im Notariatstarifgesetz für die gleichen Amtshandlungen vorgesehenen Gebühren

 

d)

Aufnahme von Vorsorgevollmachten (§ 284f ABGB).

 

84 Euro

 

Tarif-post

Gegenstand

Maßstab für die Gebührenbemessung

Höhe der Gebühren

12

F. Sonstige Geschäfte des außerstreitigen Verfahrens

 

 

Pauschalgebühren für folgende Verfahren:

 

 

 

a)

1.

Verfahren über die Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse (§§ 81 bis 98 Ehegesetz),

 

305 Euro

 

 

2.

Verfahren über die Scheidung einer Ehe nach § 55a Ehegesetz,

 

266 Euro

 

 

3.

Verfahren zur Anerkennung oder Nichtanerkennung ausländischer Eheentscheidungen (§§ 97 ff AußStrG);

 

122 Euro

 

b)

1.

Feststellung von Ansprüchen auf Ausstattung,

 

244 Euro

 

 

2.

Verfahren über die Abstammung oder Nichtabstammung (§§ 82 ff AußStrG),

 

74 Euro

 

 

3.

Verfahren zur Erneuerung oder Berichtigung der Grenzen (§§ 850 ff ABGB),

 

244 Euro

 

 

4.

Verfahren nach dem Landpachtgesetz,

 

74 Euro

 

 

5.

Regelung der Rechte der Teilhaber einer gemeinschaftlichen Sache nach §§ 835, 836 ABGB,

 

244 Euro

 

 

6.

Verfahren über die Abgeltung der Mitwirkung eines Ehegatten im Erwerb des anderen (§ 98 ABGB),

 

244 Euro

 

 

7.

Anträge auf Feststellung der Rechtmäßigkeit gesonderter Wohnungnahme (§ 92 ABGB),

 

74 Euro

 

 

8.

Annahme an Kindesstatt (§§ 179 ff ABGB);

 

74 Euro

 

c)

1.

Erklärung der Ehemündigkeit (§ 1  Abs. 2 EheG),

 

37 Euro

 

 

2.

Todeserklärung und Beweisführung des Todes,

 

74 Euro

 

 

3.

Kraftloserklärung von Urkunden,

 

74 Euro

 

 

4.

Verfahren vor dem Bezirksgericht nach § 37 MRG,

 

74 Euro

 

 

5.

Einspruch des Gläubigers gegen die Vornahme eines Tausches von Grundstücken (§ 11 LiegTeilG),

 

74 Euro

 

 

6.

Einräumung eines Notwegs,

 

74 Euro

 

 

7.

Gesuche zwecks Erlags bei der Verwahrungsabteilung;

 

74 Euro

 

d)

1.

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 68/2008)

 

 

 

 

2.

Ermittlung der Entschädigung in Enteignungs- und enteignungsähnlichen Fällen,

vom ermittelten oder verglichenen Entschädigungsbetrag

1,5 %

 

 

3.

Verfahren über den Kostenersatz nach § 31 Abs. 3 und 4 oder § 138 Abs. 3 und 4 WRG 1959 (§ 117 Abs. 4 bis 6 WRG 1959),

vom ermittelten oder verglichenen Ersatzbetrag

1,5 %

 

 

4.

Verfahren vor dem Handelsgericht Wien gemäß § 20 des Wertpapierbereinigungsgesetzes;

vom Nennbetrag des Wertpapiers

1,5 %

 

e)

Verfahren nach dem Privatstiftungsgesetz;

 

402 Euro

 

f)

Verfahren zur gerichtlichen Bestellung eines Schiedsrichters (§ 587 ZPO), über die Ablehnung eines Schiedsrichters (§ 589 Abs. 3 ZPO) und über die Beendigung des Amtes eines Schiedsrichters (§ 590 ZPO);

 

402 Euro

 

g)

Besuchsverfahren und Verfahren über Anträge nach § 178 ABGB;

 

122 Euro

 

h)

Verfahren nach dem § 104a AußStrG:

 

 

 

1.

für die ersten sechs Monate ab Bestellung eines oder mehrerer Kinderbeistände

 

420 Euro je Partei

 

2.

für jede weiteren begonnenen zwölf Monate Verfahrensdauer

 

weitere 263 Euro je Partei

 

i)

sonstige Anträge in außerstreitigen Verfahren (ausgenommen Verfahren nach dem UbG, nach dem HeimAufG sowie Verfahren über die Sachwalterschaft für behinderte Personen und Verfahren über die Obsorge minderjähriger Personen).