RECHTSANWALT

DR. CHRISTIAN MOSER

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Wesentliche Schritte und Zeitaufwand bei gerichtlicher Forderungseintreibung

Um gerichtliche Exekution im Sinne der Bestimmungen der Exekutionsordnung einleiten zu können, ist es erforderlich einen Exekutionstitel zu erwirken. Einen derartigen Exekutionstitel stellt unter anderem ein rechtskräftiges Urteil oder ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl eines Zivilgerichtes dar.

Forderungen bis zu einem Geldbetrag (ohne Zinsen und Nebengebühren) von insgesamt Euro 70.000.- können im Wege eines Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Aufgrund einer beim zuständigen Bezirksgericht oder Landesgericht überreichten Mahnklage ergeht vom Gericht ein Zahlungsbefehl, gegen welchen der Beklagte die Möglichkeit hat, binnen 4 Wochen ab Zustellung Einspruch zu erheben. Für den Fall der Erhebung eines Einspruches wird das normale Prozessverfahren eingeleitet. Bei Unterlassung einer Einspruchserhebung wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und kann im Normalfall ca. nach sechs Wochen nach Überreichung der Mahnklage mit dem Vorliegen eines rechtskräftigen Zahlungsbefehls gerechnet werden.

Forderungen über Euro 70.000.-- sind beim jeweils zuständigen Landesgericht einzu-klagen. Nach Einlangen der Klage bei Gericht wird der/m Beklagten der Auftrag erteilt, innerhalb einer Frist von 4 Wochen  eine Klagebeantwortung

zu erstatten. Kommt die/der Beklagte dieser Aufforderung nicht nach, besteht die Möglich-keit die Fällung eines Versäumungsurteiles zu beantragen.

Das Versäumungsurteil wird binnen 4 Wochen nach Zustellung rechtskräftig.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für die/den Beklagten die Möglichkeit gegen das Versäumungsurteil Widerspruch zu erheben und kann dieses vom Gericht aufgehob-en werden.

Nach Vorliegen des rechtskräftigen Zahlungsbefehles oder des rechtskräftigen Versäum ungsurteiles kann Exekution beantragt werden. 

Es besteht unter anderem die Möglichkeit der Fahrnisexekution, Gehaltsexekution, Zwangsweise Pfandrechtsbegründung, Zwangsversteigerung von Liegenschaften, Zwangsverwaltung sowie Pfändung von Forderungen usw.

Mehrere Exekutionsarten sind miteinander zu verbinden. Zur Beantragung einer Gehaltsexekution bei unbekanntem Dienstgeber ist es erforderlich, das Geburtsdatum des/der Schuldnerin/s anzugeben. Dieses kann nach Vorliegen des rechtskräftigen Urteiles bzw. Zahlungsbefehles bei der zuständigen Meldebehörde erhoben werden.Bei Geltendmachung mehrerer Exekutionsarten wird grundsätzlich vorerst die Gehaltsexekution bewilligt und durchgeführt. Nach Einholung einer Auskunft des Haupt-verbandes der Sozialversicherungsträger wird bei Vorhandensein eines Dienstgebers, diesem die Exekution direkt zugestellt und gilt mit diesem Zeitpunkt, der Anspruch der/s Schuldnerin/s gegen den Dienstgeber, soweit er die unpfändbaren Beträge übersteigt, als gepfändet. Der Drittschuldner ist verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen, eine Drittschuldnererklärung abzugeben.

Erst für den Fall der Ergebnislosigkeit dieser Exekution wird die Fahrnisexekution (Pfändung und Verkauf beweglicher körperlicher Sachen) durchgeführt. Die Übergabe des Exekutionsaktes an das Vollstreckungsorgan (Gerichtsvollzieher/in) enthält den Auftrag Exekutionshandlungen so lange vorzunehmen, bis der Erfolg oder Nichterfolg feststeht. Das Vollstreckungsorgan hat die Zeit des Vollzuges selbst zu wählen und hat dem Gericht spätestens nach 4 Monaten seit der Übergabe des Exekutionsaktes zu berichten, wobei vom Gericht eine Verlängerung der Frist um 2 Monate eingeräumt werden kann. Nach Bewilligung der Exekution ist daher mit einem Zeitaufwand von weiteren bis zu 6 Monaten zu rechnen, bis ein Abschlussbericht des Vollstreckungsorgans vorliegt, soferne nicht zu einem früheren Zeitpunkt eine Pfändung erfolgte oder die offene Forderung vom Schuldner bezahlt wurde. (Stand 15.10.2010))

TIP: Um die Exekutionsführung zu beschleunigen und Kosten zu sparen ist es von großem Vorteil wenn das Geburtsdatum (optimal wäre überhaupt die Sozialversicherungsnummer!) des Schuldners/in sowie ein  Dienstgeber oder Forderungen und Vermögenswerte  bereits bei Auftragserteilung bekannt gegeben werden können, da in diesem Fall schneller und gezielter Exekution geführt werden kann.

 

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