RECHTSANWALT

DR. CHRISTIAN MOSER

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     Die neuen Gewährleistungsbestimmungen in Österreich ab 2002

Mit 01.01.2002 traten neue Bestimmungen des Gewährleistungsrechtes in Österreich in Kraft. Hierbei handelt es sich um die wesentlichsten Änderungen des Schuldrechtes seit Inkrafttreten des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese geänderten Bestimmungen werden sowohl für Unternehmer als auch Konsumenten erhebliche Auswirkungen haben.

    Die neuen Vorschriften sind auf Verträge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember

    2001 abgeschlossen werden.

 

Nach der neuen Rechtslage wird die Vermutung aufgestellt, dass bei Auftreten eines Mangels innerhalb von sechs Monaten ab Übergabe der Mangel bereits bei der Lieferung vorlag und ist der Unternehmer verpflichtet das Gegenteil zu beweisen.

     Die Gewährleistungsbehelfe werden neu geregelt und ein Zweistufensystem eingeführt.

Primär kann innerhalb angemessener Frist mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Übernehmer Verbesserung (Nachbesserung) und Austausch begehrt werden, erst danach Preisminderung oder- außer bei geringfügigen Mängeln- Wandlung  (Aufhebung des Vertrages).

Die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen wird auf zwei Jahre verlängert und sind Gewährleistungsfristen nun Verjährungsfristen.

Hat der Übergeber den Mangel verschuldet so kann der Übernehmer auch Schadenersatz fordern, wobei wiederum primär Naturalersatz (Verbesserung) oder Austausch zu fordern ist und lediglich falls dies nicht möglich ist Geldersatz.

Hat ein Unternehmer einem Verbraucher Gewähr geleistet, so besteht für ihn gegenüber seinem Vormann ein Rückgriffsrecht, welches binnen zwei Monaten ab Erfüllung der eigenen Gewährleistungspflicht auszuüben ist und haftet der Verpflichtete für die Dauer von fünf Jahren ab seiner Leistung.

Die Gewährleistungsbestimmungen des ABGB sind für Verbrauchergeschäfte ohne Ausnahme zwingend.

Bei Verbrauchergeschäften gibt es nunmehr eine besondere Haftung für Montagefehler und werden neue Anforderungen/Regelungen hinsichtlich vertraglicher Garantien festgelegt. Dies ist nur ein grober Überblick über die umfassenden Änderungen. Für nähere Details und Rückfragen stehe ich Klienten meiner Kanzlei selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. (Stand 15.10.2010)

    

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