RECHTSANWALT
DR. CHRISTIAN MOSER
NEUTORGASSE 24/I , A - 8010 GRAZ
TEL: 0316 / 83 02 53 und 83 16 13 FAX: DW 9
VERKEHRSRECHT
Nach einem Verkehrsunfall oder einer Anzeige wegen eines Verkehrs-deliktes ist es besonders wichtig so rasch wie möglich die Hilfe und den Rat eines Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen.
Sei es eine
Verwaltungsstrafe oder ein Verkehrsunfall: Meine Kanzlei vertritt Sie in
allen Angelegenheiten rund um das Verkehrsrecht.
Wenn Sie bei einem
Verkehrsunfall einen Schaden erlitten haben und die Versicherung
nicht zahlt.helfe ich Ihnen bei der
Durchsetzung Ihrer
An-sprüche.
Auch wenn Sie keine
Rechtsschutzversicherung haben ist und am Zustande-kommen des Unfall nicht
alleine schuld waren ist diese Vertretung
für Sie kostenlos.
Geltend gemacht können nur jene Forderungen werden welche Sie bekannt geben
Es ist daher wichtig,
dass Sie nach einem Unfall laufende Aufzeichnungen darüber
machen welche
Schäden und
Aufwendungen sie haben und die entsprechenden Belege und Nachweise zu
sammeln.
Geltend
gemacht werden können unter anderem:
Sachschäden
(Fahrzeugschaden, Kleiderschaden, beschädigte Gegenstände
usw.
Schmerzensgeld
einschließlich seelischer Schmerzen
Verunstaltungsentschädigung
Verdienstentgang
Pflegekosten
Aufwendungen für den Umbau von Wohnraum
Begräbniskosten
Trauerschmerzensgeld/Angehörigenschmerzensgeld
usw.
Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin und holen Sie meinen Rat ein