RECHTSANWALT

DR. CHRISTIAN MOSER

NEUTORGASSE 24/I , A - 8010 GRAZ

TEL: 0316 / 83 02 53 und 83 16 13   FAX: DW 9



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     VERKEHRSRECHT

Nach einem Verkehrsunfall oder einer Anzeige wegen eines Verkehrs-deliktes ist es besonders wichtig  so rasch wie möglich die Hilfe und den Rat eines Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen.

Sei es eine Verwaltungsstrafe oder ein Verkehrsunfall: Meine Kanzlei vertritt Sie in allen Angelegenheiten rund um das Verkehrsrecht.

Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall einen Schaden erlitten haben und die Versicherung nicht zahlt.helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer An-sprüche.

Auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben ist und am Zustande-kommen des Unfall nicht alleine schuld waren ist diese Vertretung für Sie kostenlos.

    Geltend gemacht können nur jene Forderungen werden welche Sie bekannt geben

   

Es ist daher wichtig, dass Sie nach einem Unfall laufende Aufzeichnungen darüber machen welche Schäden und Aufwendungen sie haben und die entsprechenden Belege und Nachweise zu sammeln.

      Geltend gemacht werden können unter anderem:

 

     Sachschäden (Fahrzeugschaden, Kleiderschaden, beschädigte Gegenstände usw.

     Schmerzensgeld einschließlich seelischer Schmerzen

     Verunstaltungsentschädigung

     Verdienstentgang

     Pflegekosten

     Aufwendungen für den Umbau von Wohnraum

     Begräbniskosten

     Trauerschmerzensgeld/Angehörigenschmerzensgeld usw.

 

 Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin und holen Sie meinen Rat ein .