RECHTSANWALT
DR. CHRISTIAN MOSER
NEUTORGASSE 24/I , A - 8010 GRAZ
TEL: 0316 / 83 02 53 und 83 16 13 FAX: DW 9
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GEWÄHRLEISTUNG – GARANTIE
Gewährleistung ist das Recht bei Vorliegen von Mängeln innerhalb einer bestimmten vom Gesetzgeber festgelegten Frist
2 Jahre bei beweglichen Sachen und
3 Jahre bei unbeweglichen Sachen)
die Behebung des Mangels, Preisminderung oder Aufhebung
des Vertrages zu fordern.
Garantie ist ein
vertragliches Versprechen des Verkäufers für Mängel über die gesetzliche
Gewährleistungspflicht hinaus eine Haftung in
einem bestimmten Umfang zu übernehmen.
Lassen Sie sich beraten!