RECHTSANWALT

DR. CHRISTIAN MOSER

NEUTORGASSE 24/I , A - 8010 GRAZ

TEL: 0316 / 83 02 53 und 83 16 13   FAX: DW 9



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   EHEVERTRAG - SCHEIDUNG – UNTERHALT – VERMÖGENSAUFTEILUNG

   Mit einem Ehevertrag ist es möglich, bereits vor oder während der Ehe zu regeln was

   für den Fall der Fälle mit den ehelichen Ersparnissen und der Ehewohnung nach einer

   Ehescheidung geschehen soll.

   Im Österreichischen Recht gilt zwar die Gütertrennung. Bei unterschiedlicher

   Staatsbürgerschaft der Ehegatten ist es aber äußerst wichtig bereits vorab im Rahmen

   eines Ehevertrages zu regeln welches Recht angewendet werden soll.

   Informieren Sie sich rechtzeitig in meiner Kanzlei um künftige Nachteile zu vermeiden.

   Jede Ehe kann scheitern. Für diesen Fall sollte im Interesse beider Ehegatten und allfälli-

   ger Kinder eine vernünftige Lösung gefunden werden.

   Das Gesetz sieht eine Vielzahl von Möglichkeiten vor, eine Ehe zu scheiden um einen

   Rosenkrieg und eine Schlammschlacht zu vermeiden.

   Streitige Scheidung

   Einvernehmliche Scheidung

   Sonstige Scheidung wegen langjähriger Trennung

   Ich vertrete Sie sowohl im Zusammenhang mit einer einvernehlichen Ehescheidung als

   auch - soferne dies nötig sein sollte - in einem streitigen Verfahren sowie auch bei der

   Geltendmachung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen sowie in einem allfälligen

   Aufteilungsverfahren des während der Ehe gemeinsam erworbenen Vermögens.

 Informieren Sie sich, bevor Sie unüberlegte Handlungen setzen die für Sie mit

 nachteilgen Rechtsfolgen verbunden sind.