RECHTSANWALT
DR. CHRISTIAN MOSER
NEUTORGASSE 24/I , A - 8010 GRAZ
TEL: 0316 / 83 02 53 und 83 16 13 FAX: DW 9
EHEVERTRAG - SCHEIDUNG – UNTERHALT – VERMÖGENSAUFTEILUNG
Mit einem Ehevertrag ist es möglich, bereits vor oder während der Ehe zu regeln was
für den Fall der Fälle mit den ehelichen Ersparnissen und der Ehewohnung nach einer
Ehescheidung
geschehen soll.
Im Österreichischen Recht gilt zwar die Gütertrennung. Bei unterschiedlicher
Staatsbürgerschaft der Ehegatten ist es aber äußerst wichtig bereits vorab im Rahmen
eines
Ehevertrages zu regeln welches Recht angewendet werden soll.
Informieren Sie sich rechtzeitig in meiner Kanzlei um künftige Nachteile zu
vermeiden.
Jede Ehe kann scheitern. Für diesen Fall sollte im Interesse beider Ehegatten und allfälli-
ger Kinder eine vernünftige Lösung gefunden werden.
Das Gesetz sieht eine Vielzahl von Möglichkeiten vor, eine Ehe zu scheiden um einen
Rosenkrieg
und eine Schlammschlacht zu vermeiden.
Streitige Scheidung
Einvernehmliche Scheidung
Sonstige Scheidung wegen langjähriger Trennung
Ich vertrete Sie sowohl im Zusammenhang mit einer einvernehlichen Ehescheidung als
auch - soferne dies nötig sein sollte - in einem streitigen Verfahren sowie auch bei der
Geltendmachung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen sowie in einem allfälligen
Aufteilungsverfahren
des
während der Ehe gemeinsam erworbenen Vermögens.
Informieren Sie sich, bevor Sie unüberlegte Handlungen setzen die für Sie mit
nachteilgen Rechtsfolgen verbunden sind.